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WALDPLAN

Die forstwirtschaftliche Nutzung der im Eigentum des Staates befindlichen Wälder erfolgt auf Grund der Waldeinrichtungspläne. Diese werden für die einzelnen Oberforstämter von spezialisierten Einhei-ten, u. a. Forsteinrichtungs- und Forstgeodäsiebü-ros [Biuro Urządzania Lasu i Geodezji Leśnej (BU-LiGL)], aufgestellt und umfassen jeweils 10 Jahre.

Die Prognose der Einwirkung auf die Umwelt und der aktuelle Forsteinrichtungsplan für das Oberforstamt Wolsztyn wurden für den Zeitraum 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2023 aufgestellt. Das Oberforstamt Wolsztyn ist das erste Oberforstamt der RDLP [Regionale Direktion der Staatsforste] in Zielona Góra, das einen aktuellen Plan der 5. Revision der Forsteinrichtung besitzt.